Corona-Überbrückungshilfe

Wie funktioniert die neue Förderung?

Seit dem 08.07. kann die Corona-Überbrückungshilfe von Unternehmen und Solo-Selbständigen/Freiberuflern beantragt werden!

Wer ist förderfähig?
-> Unternehmen, Organisationen, Vereine, Solo-Selbständige und Freiberufler mit Gründung vor dem 01.11.2019

Zeitraum der Förderung?
-> Juni, Juli & August 2020. Jeder Monat einzeln. Die Antragstellung muss bis spätestens 31.08. erfolgen. Es wird nur so lange gefördert, wie Mittel im Fördertopf vorhanden sind.

Wann ist man förderfähig?
-> a) Eingangsvoraussetzung: Der kumulierte Umsatz April & Mai 2020 ist <= 60% des kumulierten Umsatzes April & Mai 2019 (bei jüngeren Unternehmen wird mit November & Dezember 2019 verglichen)

b) Folgevoraussetzung: Der (geschätzte) Umsatz der Fördermonate Juni, Juli, August ist jeweils <= 40% des Vorjahresmonats (jeder Monat wird einzeln betrachtet und gefördert)

Was wird gefördert?
-> Die Fixkosten der Monate Juni, Juli & August 2020, jedoch ohne Personalkosten.

Wie hoch ist die Förderung?
-> Bis zu 80% der jeweiligen Fixkosten! Aber es gibt Beschränkungen in Abhängigkeit der Mitarbeiteranzahl.
Bis zu 5 (Vollzeit-)Beschäftigte max. 3.000 €
Bis zu 10 Beschäftigte max. 5.000 €
Mehr als 10 Beschäftigte max. 50.000 €

Wie kann ich die Förderung beantragen?
-> Nur über Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Es gibt noch einige weitere Voraussetzungen, die im konkreten Einzelfall und im Detail geprüft werden müssen.

-> Sprechen Sie uns daher gerne an. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Kock + Hellmold Steuerberatungsgesellschaft - Wir beraten Sie gerne!

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